Mindestlohn bei Profectus
Beschreibung
Mindestlohn seit 01.01.2015 bei Profectus
Profectus zahlt ihn freiwillig und außertariflich
Wie Sie sicherlich aus Funk und Fernsehen wissen, greift seit 01.01.2015 der gesetzlich verankerte, bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 €.
Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass gültige Tarifverträge, die diesen Mindestlohn bis Jahresende 2016 erreichen, ihre aktuelle Gültigkeit behalten und somit den Mindestlohn seit 01.01.2015 nicht umsetzen müssen - so auch der bei uns angewandte DGB-iGZ-Tarifvertrag.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sich Profectus Personal im Sinne langfristiger und fairer Arbeitsverhältnisse zu Gunsten der Mitarbeiter entschieden hat, den Mindestlohn außertariflich seit 01.01.2015 einzuführen!
Somit können die Mitarbeiter weiterhin von den Vorteilen der Langfristigkeit unserer Arbeitsverhältnisse profitieren, wie:
- eine langjährige Betriebszugehörigkeit
- steigendem Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- einer längeren Kündigungsfrist
- jährlich wachsendem Urlaubsanspruch
- vermögenswirksame Leistungen
Auch der Anspruch auf den AOK-Arbeitnehmerbonus in Höhe von 600,- € bleibt erhalten!
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute und faire Zusammenarbeit!
Sie sind noch kein Mitarbeiter bei Profectus? Dann bewerben Sie sich gern bei uns. Wir würden uns freuen Sie als Teil unseres Teams begrüßen zu dürfen.