Profectus Personal ist, als Partner in allen Personalfragen, nicht nur im Bereich des klassischen Personalleasings tätig, sondern auch im Bereich der Werkverträge. So werden aktuell durch unsere Mitarbeiter Gutscheinkarten für diverse Großhandelsketten erstellt.
Oft stellt sich die Frage, ob die zu verrichtenden Arbeiten über Personalleasing oder durch einen Werkvertrag zu vollziehen sind. Eine Fehlentscheidung „nach Bauchgefühl“ kann, im Falle eines Scheinwerkvertrages, erhebliche Bußgelder, einen Imageschaden und die Subsidiärhaftung nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, die Indizien die gegen einen Werkvertrag und somit für die Arbeitnehmerüberlassung sprechen zu kennen:
- der Auftraggeber übt Einfluss auf die Anzahl und die Qualifikation der Mitarbeiter aus
- die Mitarbeiter werden in die Arbeitsabläufe und/oder den Produktionsprozess eingebunden
- die Mitarbeiter arbeiten unmittelbar mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zusammen
- die Tätigkeit wurde vorher durch die Mitarbeiter des Auftraggebers durchgeführt
- der Auftraggeber stellt Werkzeuge/Rohmaterial/Arbeitskleidung zur Verfügung
- die Arbeitsvorgänge sind nicht klar getrennt
- die Mitarbeiter nehmen am Zeiterfassungssystem teil
- die Aufgabe kann nicht an einem anderen Ort vollbracht werden
- der Auftragnehmer kann den Werkvertrag nicht eigenverantwortlich erbringen
- das (voraussichtliche) Ende des Werkvertrages und etwaige Schadensansprüche sind nicht definiert
- die Mitarbeiter werden in die Urlaubsplanung des Auftraggebers eingebunden
- die Mitarbeiter müssen langfristig eingearbeitet werden (zulässig ist nur eine Einweisung)
- die Mitarbeiter haben einen eigenen Arbeitsplatz mit freien Zugriff auf Betriebsmittel
- Stundenvergütungen durch Nebenleistungen machen mehr als 10 % des Gesamt-Rechnungsbetrages aus
- Die Vergütung wird nicht ergebnisbezogen gestaltet (z.B. Stundenverrechnungssatz)
Profectus bietet Ihnen eine kostenfreie Prüfung des Sachverhaltes und die Erstellung von individuell an Ihre Situation angepassten Werkverträgen durch einen Fachanwalt an. Sprechen Sie uns an.