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I.Q.Z.-Zertifizierung 2018

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Ereignisse
Datum
August 2018

Beschreibung

I.Q.Z.-Zertifizierung 2018

Profectus steht für zertifizierte Qualität

Profectus Personal GmbH ist das erste Personaldienstleistungsunternehmen im Vogtland, das zum wiederholten Mal mit dem Qualitätssiegel faire Zeitarbeit ausgezeichnet wurde. Damit ist Profectus Qualitätsführer für Kunden und attraktivster Partner für Mitarbeiter in der Region. Beim diesjährigen Audit war der anerkannte Kriterienkatalog für faire Zeitarbeit ebenso Grundlage wie die Prüfkriterien der Bundesagentur für Arbeit. Anhand der kompletten, uns zur Verfügung gestellten Beschäftigtenlisten, wurden Arbeits verträge, Stundenaufzeichnungspflichten und Lohn abrechnungen in Bezug auf Tarif- und Gesetzeskonformität geprüft.

Nach positivem Audit konnten wir Profectus bescheinigen dass alle gesetzlichen Regelungen und tarifl ichen Vorgaben ohne Einschränkung erfüllt werden. Dies gilt besonders für die korrekte Eingruppierung und Entlohnung der externen Mitarbeiter/innen, die konforme Anwendung der Branchenzuschlagstarife, die korrekte Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub und die korrekte Bezahlung in einsatzfreien Zeiten. Das nach dem Audit erneut verliehene Qualitätssiegel faire Zeitarbeit bescheinigt dem Unternehmen Fairness und Seriosität.

Viele Unternehmen der Branche werben mit Fairness und Seriosität, jedoch sprechen die offiziellen Prüfergebnisse der Aufsichtsbehörden eine andere Sprache. 2/3 der geprüften Unternehmen (13.746 Zeitarbeitsfirmen) verstoßen nachweislich gegen Gesetze und Tarife. Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall sowie an Feiertagen wird nicht ordnungsgemäß geleistet. Branchenzuschläge und Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) werden nicht vergütet. Eingruppierungen der Arbeitnehmer/innen entsprechen nicht der im Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit. In all diesen Fällen wurden Beschäftigte um einen Teil ihres Lohnes gebracht und den Sozial kassen Beiträge vorenthalten.

„Die Risiken für Kundenbetriebe sind nicht unerheblich“, bemerkt Norbert Fuhrmann, Auditor für das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit. „Auch Kunden betriebe haften für die korrekte Abführung von Sozialbeiträgen.“ Bei den Sozialversicherungen gilt das Entstehungs- und nicht das Zuflussprinzip. „Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse schützt keineswegs vor der Durchgriffshaftung“, stellt Norbert Fuhrmann fest. „Eine Konformitätserklärung bescheinigt, dass nachweislich konform zu Gesetzen und Tarifverträgen gehandelt wird.

IQZ 2018
Konformität 2018

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